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BVfK-Wochenendticker
3. Dezember 2022
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Internetbewertungen - Fluch und Segen

Bashing, Rachepositngs etc. - Nichtstun ist sträflich

BVfK-Spezial - Bewertungsmanagement

Jetzt Sterne sammeln: Zufriedene Kunden sind unser größtes Kapital!

Selbst ist der Mann – aber wie komme ich an den QR-Code?

AAgent24 – Preisschilder mit QR-Code

Traumhafte Arbeitsbedingungen – BVfK-Mitglied Auto Helbig erhält TRAUMFIRMA-Award!

Die dreiste Betrugsmasche mit gefälschten Rechnungen – Gefahren erkennen und Risiken eindämmen

Santander integriert den Gebrauchtwagenmarktplatz BCA in die Einkaufsfinanzierung P@artnerPlus.

Kündigungs- und Verjährungsfristen – beachten!

BVfK-Auktion – nächster Termin am 08.12.2022

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Internetbewertungen sind Fluch und Segen zugleich. Je nach Geschäftsmodell können die so genannten Rezensionen ein Unternehmen weit nach vorne bringen oder ruinieren. Das wäre gut, wenn Lob und Tadel ein objektives Bild zeichnen würden und solche Teilnehmer am Internetmarkt entlarven würden, die für mehr Schein als Sein oder vorrangig für Lug und Trug stehen. Genau diese haben allerdings herausgefunden, wie man auch hier manipuliert, worauf sich inzwischen sogar ein Geschäftszweig der Bewertungsdienstleister entwickelt hat. Damit sind auch diese eher als fragwürdig einzustufen - allerdings nicht immer.

Wenn man berücksichtigt, dass der Antrieb dafür, zu loben, dass etwas so funktioniert hat, wie erwartet, wesentlich geringer ist, als die durch Frust und Ärger erzeugte Energie, die sich in negativen Bewertungen entlädt, dann ergibt sich daraus, dass man aktiv dafür sorgen muss, dass sich die objektiv hohe Kundenzufriedenheit auch in den Internetbewertungen widerspiegelt. Daher gehört zu einem dringend empfohlenen Bewertungsmanagement nicht nur der kluge Umgang mit Kritik, sondern auch die das Einsammeln positiver Stimmen.

Der Umgang mit öffentlicher Kritik am eigenen Unternehmen ist anspruchsvoll. Über die Möglichkeiten, rechtliche Hintergründe und Empfehlungen wurde bereits in mehreren Artikeln informiert:

>>> BVfK-Wochenendticker vom 27. April 2019

>>> BVfK-Wochenendticker vom 28. November 2020

>>> BVfK-Wochenendticker vom 19. Dezember 2020

>>> BVfK-Wochenendticker vom 30. April 2022

Bashing und Rachepositngs sind ernstzunehmen. So sehr man diesem Blödmann auch die kalte Schulter zeigen möchte, es gilt: Nichtstun ist sträflich. Wenn die Kritik objektiv berechtigt ist, sollte man das auch eingestehen und die Sache in Ordnung bringen. Alles andere sollte man richtigstellen und den Angreifer gegebenenfalls auch als Lügner entlarven. So kann am Ende aus einer negativen Bewertung sogar etwas Gutes werden. Man kann auch rechtliche Schritte einleiten. Die BVfK-Juristen waren da schon oft erfolgreich. Da die Reaktionen der Google-Rechtsabteilung in Irland allerdings nicht unbedingt als zügig bezeichnet werden können, gilt es gleichzeitig sofort, dem Kritiker öffentlich zu antworten.

Ob das dem BVfK in einer aktuell eigenen Sache gelungen ist, mögen Sie beurteilen.

Hier die Kritik von „Vor name“:
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Hier unsere Reaktion:
rezension 29-11-2022-Antwort komplett-c
Auf jeden Fall ärgerlich: die 5,0 Sterne sind dahin. Es sind nur noch 4,6. Das liegt allerdings daran, dass auch wir einfach zu wenig Bewertungen haben. Aus einem 5-Sterne-Durchschnitt wird durch eine einzige negative Bewertung eine 4,6, was ja auch nicht unbedingt schlecht ist.

Allerdings kann aus 4,6 auch wieder mehr werden, wenngleich die 5,0 dan dauerhaft verloren sind, wenn es nicht gelingt, die 1-Sterne Rezension wieder entfernen zu lassen. Auf bis zu 4,9 kann man wieder kommen, wenn nun eine Vielzahl positiver Kundenstimmen folgen. Das muss man allerdings, wie gesagt, aktiv angehen und seine Kunden, im aktuellen Fall Sie, verehrte BVfK-Mitglieder und ihre Kunden darum bittet, doch ihrer Zufriedenheit über den BVfK und seine Händler im Internet Ausdruck zu verleihen.

Der Weg dahin ist ganz einfach: den Link: BVfK-Google-Bewertung anklicken. Wir freuen uns über Ihr positives Feedback bei Google!

So wird es auch an dieser Stelle klappen:

Alles Gute für Ihren BVfK und Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an > vorstand@bvfk.de

Hier der QR-Code zum Google-Account des BVfK >
QR_BVfK-Google-Bewertung
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Jetzt Sterne sammeln: Zufriedene Kunden sind unser größtes Kapital!

Bewertungsmanagement ist das Gebot der Stunde im Internet-Marketing. Es gibt viele Möglichkeiten, seine Kunden aktiv anzusprechen - ob in der E-Mail-Signatur, einem bereitgestellten Tablet mit der bereits geöffneten URL zu den Bewertungen, im Kundengespräch oder einfach durch eine spezielle Visitenkarte bzw. auf der Rückseite der bereits verwendeten Visitenkarte. Oben sehen Sie ein Beispiel, wie sich das umsetzen lässt. Der QR-Code spielt eine wichtige Rolle, denn er beseitige die Hürden und führt unkompliziert direkt an die richtige Stelle.

Den kurzen Weg zur speziellen Visitenkarte zum Sternesammeln finden Sie hier: sternesammeln@bvfk.de. Wenn Sie uns Ihr Logo und Ihren Farbwunsch übermitteln, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.
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Selbst ist der Mann – aber wie komme ich an den QR-Code?

Einen QR-Code können Sie von jeder beliebigen Webseite erstellen. Dafür gehen Sie zu einem kostenlosen QR-Code-Generator im Internet, wie z.B. dem QR-Code-Generator und tragen dort die entsprechende URL ein. Anschließend können Sie sich den QR-Code herunterladen und weiterverwenden. Gerne ist Ihnen die BVfK-IT-Abteilung dabei auch behilflich. Melden Sie sich einfach unter digital@bvfk.de.
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AAgent24 – Preisschilder mit QR-Code

Da inzwischen nahezu jedes Smartphone oder Tablet in der Lage ist, QR-Codes zu lesen, stand natürlich auch auf unserer Aufgabenliste, dieses kleine informationsbepackte Bildchen mit auf unseren Preisschildern abzubilden. Der QR-Code wird mit minimalem Aufwand automatisch erstellt und sollte bestenfalls natürlich die URL zur Fahrzeugdetailseite auf Ihrer Internetseite beinhalten. Somit ermöglichen Sie Ihren Besuchern die Detailinformationen zum Fahrzeug später anzusehen oder mit Freunden zu teilen, die evtl. genau so ein Fahrzeug suchen, wie Sie es haben.

>>> weiterlesen
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Traumhafte Arbeitsbedingungen – BVfK-Mitglied Auto Helbig erhält TRAUMFIRMA-Award!

Das BVfK-Mitglied Auto Helbig mit 37 Mitarbeitern, das auf den Ver- und Ankauf von PKWs spezialisiert ist, hat im Rahmen einer anonymen und unabhängigen Mitarbeiter:innenbefragung absolute Spitzenwerte erzielt und wird zum ersten Mal die Auszeichnung „TRAUMFIRMA“ erhalten.
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Die dreiste Betrugsmasche mit gefälschten Rechnungen – Gefahren erkennen und Risiken eindämmen

Kriminelle Kreativität kennt so gut wie keine Grenzen. Beliebtes Mittel, um ahnungslosen Opfern „das Geld aus der Tasche zu ziehen“, ist die exakte Nachbildung von Verträgen oder grundsätzlich berechtigten Rechnungen mit abweichenden Kontodaten. Die gefälschten Exemplare werden entweder vor dem geplanten Versand der Originale an den Empfänger geschickt, oder mit den abgefangenen Originalen vertauscht. Wenn Sie nachfolgende Tipps beherzigen, sollten sich die Risiken weitestgehend eindämmen lassen.
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Santander integriert den Gebrauchtwagenmarktplatz BCA in die Einkaufsfinanzierung P@artnerPlus.

Dies schafft für die Händlerpartner echte Mehrwerte und bedeutet eine starke Vereinfachung der Prozesse. Die Abwicklung von BCA-Transaktionen erfolgt nun unkompliziert und schnell in der P@artnerPlus-Linie.
Auch ist es möglich, Fahrzeuge von unterschiedlichen Importeuren in einer Linie zu refinanzieren. Und wenn sich ein Händler für eine geringe Abnahmemenge bei BCA entscheidet oder sogar nur für ein einziges Fahrzeug, wird auch dies wesentlich erleichtert: der Händler erhält von Santander die Zustimmung in Form einer Ergänzungsvereinbarung, eine separate Linienbeantragung ist somit nicht notwendig. > www.santander.de
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Kündigungs- und Verjährungsfristen – beachten!

Versicherungsverträge, Abonnements und Mitgliedschaften können oft nur zum Jahresende mit Fristen von ein bis zwei Monaten gekündigt werden. Nicht vergessen: Kündigungsbestätigung anfordern oder Kündigung per Einschreiben schicken. Forderungen verjähren normalerweise drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Wer also Forderungen aus dem Jahr 2019 nicht am 1. Januar 2023 ausbuchen möchte, sollte bald aktiv werden.
Eine Gesetzesänderung gab es bei den typischerweise zweijährigen Laufzeitverträgen für Smartphone, Internet & Co. Bislang haben sich zum Beispiel solche Handy- oder Internetverträge oft automatisch um ein Jahr verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes können Verbraucher aber nun künftig nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen. Für betriebliche Anschlüsse ändert sich die Rechtslage allerdings nicht.

Die BVfK-Rechtsabteilung steht auch hier hilfreich zur Seite.

>>> rechtsabteilung@bvfk.de
2020bank11

BVfK-Auktion – nächster Termin am 08.12.2022

Die nächste BVfK-Auktion mit dem Partner Auktion & Markt findet am Donnerstag, den 08.12.2022 um 17 Uhr statt

Wenn Sie auch Ihre Fahrzeuge über Autobid versteigern möchten, melden Sie sich bitte bei uns unter auktion@bvfk.de oder rufen Sie uns an unter 0228-8540919.

Weitere Informationen finden Sie hier:
>>> BVfK-Mitgliederbereich
Abmahn
allesGute